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Jetzt 5.000 € Fördermittel für Marketing sichern!

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Wir möchten euch auf eine spezielle Förderung des Landes Baden-Württemberg für Kleinstunternehmen und Freiberufler der Kreativwirtschaft (z.B. Werbemarkt, Software- und Spieleindustrie) hinweisen.

Diese Maßnahmen könnt ihr mit bis zu 5.000 € fördern lassen:
Messeauftritte auf Fach- oder Verbrauchermessen im In- oder Ausland, auf der das innovative Produkt oder die Dienstleistung präsentiert wird Produktbezogener Internetvertrieb: Kosten externer Medienagenturen; keine allgemeinen Internetauftritte.
Erstellung von produktbezogenem Werbe- und Dokumentationsmaterial (Produktlogos, Kataloge, Bedienungsanleitungen); Kosten externer Medienagenturen; Druckkosten; Produktionskosten von Videos, Spots, Honorare und Gebühren für den Schutz von Marken und Geschmacksmustern; Honorare von Patentanwälten für Beratung, Recherchen und Anmeldung; Honorare für die Erstellung von Graphik- und Bildmaterial für die Geschmacksmuster- und/oder Markenanmeldung, Gebühren des DPMA oder HABM (EU), Teilnahmegebühren für Wettbewerbe im Bereich der Kultur- und Kreativwirtschaft.

Detaillierte Informationen zu den Förderbedingungen findet ihr auf der Website des Wirtschaftsministeriums.

Ziel:
Ziel des Modellvorhabens Innovationsgutschein C (Kreativgutschein) ist es, Kleinstunternehmen und Freiberuflern aus der Kultur- und Kreativwirtschaft den Marktzugang mit neuen Produkten und Dienstleistungen zu erleichtern und in der Folge die Unternehmensentwicklung positiv zu beeinflussen.

Was wird gefördert?
Der Innovationsgutschein C soll die Erstvermarktung von neuen, kreativen Produkten und Dienstleistungen unterstützen. Neben der Innovationsvermarktung kann dabei auch der Schutz von geistigem Eigentum mit Hilfe von Marken und Geschmacksmustern gefördert werden.

Wer wird gefördert?
Antragsberechtigt sind Mikrounternehmen und Freiberufler der Kultur- und Kreativwirtschaft mit bis zu neun Beschäf­tigten (Vollzeitäquivalente) und höchstens 2 Millionen Euro Umsatz bzw. Bilanzsumme (einschließlich aller verbundenen Unternehmen), die ihren Haupt­sitz in Baden-Württemberg haben.

Verbunden sind u. a. Unternehmen, die zu 25 Prozent oder mehr des Kapitals oder der Stimmrechte im Besitz von einem oder mehreren Unternehmen gemeinsam stehen. Ein Unternehmen ist kein KMU, wenn 25 Prozent oder mehr des Kapitals oder seiner Stimmrechte direkt oder indirekt von einer oder mehreren öffentlichen Stellen oder Körperschaften des öffentlichen Rechts einzeln oder gemeinsam kontrolliert werden, davon ausgenom­men sind bestimmte öffentlichen Anteilseigner, wie z.B. staatliche Beteiligungsgesellschaften.

Dabei muss es sich um ein Unternehmen aus folgenden Branchen der Kultur- und Kreativwirtschaft handeln:  Architektur, Buchmarkt, Designdienstleistungen, Filmwirtschaft, Kunstmarkt, Markt für darstellende Künste, Musikwirtschaft, Pressemarkt, Rundfunkwirtschaft, Software-/Games-Industrie oder Werbemarkt.

Es gilt die jeweils aktuelle KMU-Definition der EU, derzeit die Empfehlung der Kommission vom 06.05.2003 (2003/361/EG) für Micro und Small Enterprises.
Besonders erwünscht sind Anträge von Unternehmerinnen und Freiberuflerinnen.
Die Förderung ist unternehmensbezogen, bei Existenzgründerinnen und – gründern personenbezogen.
Bei Antragstellung müssen Dienstleister, Gebührenerheber und Messen bekannt sein. Es dürfen erst nach Erhalt des Innovationsgutscheins verbindliche Verträge abgeschlossen oder Aufträge erteilt werden.

Wie wird gefördert?
Der Innovationsgutschein C wird mit einer Förderhöhe von maximal 5.000 Euro gewährt. Dabei deckt die Förderung bis maximal 50 Prozent der Ausgaben ab, die dem Unternehmen in Rechnung gestellt werden. Zum Erhalt der Höchstfördersumme müssen demnach mindestens 10.000 Euro an förderfähigen Nettoausgaben nachgewiesen werden.

Weitere Informationen zu den Förderbedingungen findet ihr auf der  Website des Wirtschaftsministeriums.

 

 


 

 


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